2026 Q710 BS

Neue EU-Antikorruptionsrichtlinie -

Alles was Sie jetzt wissen müssen

Veranstaltungsprogramm als PDF

Nutzen und Ziele

Die EU-Antikorruptionsrichtlinie 2026/1021 ist beschlossen und bereits in Kraft.

Sie verpflichtet Deutschland zu tiefgreifenden Änderungen im Straf- und Verwaltungsrecht und schafft erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards, von neuen Straftatbeständen wie der unerlaubten Einflussnahme bis zu drastisch verschärften Sanktionen.

In nur zwei Stunden erhalten Sie einen fundierten, praxisnahen Überblick darüber, was die Richtlinie regelt, welche Pflichten auf Ihre Organisation zukommen und welche Weichen Sie schon heute stellen sollten. Sie erkennen Ihren konkreten Handlungsbedarf, lernen die wichtigsten Fristen kennen und sichern sich einen echten Wissensvorsprung, bevor der nationale Gesetzgeber bis 2028 nachzieht. So sind Sie und Ihr Haus rechtzeitig und rechtssicher vorbereitet.

Inhalt

  • Entstehung, Ziele und Rechtsnatur der Richtlinie (EU) 2026/1021
  • Die zentralen Korruptionsstraftatbestände im Überblick
  • Neu im Fokus: unerlaubte Einflussnahme und Bereicherung durch Korruptionsdelikte
  • Verschärfte Sanktionen: Freiheitsstrafen und amtsbezogene Maßnahmen für Beschäftigte, Geldbußen für Unternehmen
  • Pflichten zur Korruptionsverhütung, nationale Strategie und Antikorruptionsstellen
  • Hinweisgeberschutz, Verjährungsfristen und Umsetzungsfahrplan in Deutschland

Ausführliche Beschreibung

Dieses Webinar führt Sie kompakt und praxisorientiert durch die wichtigsten Regelungen der neuen EU-Antikorruptionsrichtlinie und ordnet sie für die deutsche Verwaltungs- und Unternehmenspraxis ein.

Der Ablauf gliedert sich in vier Blöcke:

  • Block 1 (ca. 10.00 bis 10.20 Uhr): Einordnung und Überblick. Warum eine EU-Richtlinie? Rechtsgrundlage, Ziele, Inkrafttreten am 31. Mai 2026 und Umsetzungsfrist bis 1. Juni 2028.
  • Block 2 (ca. 10.20 bis 11.00 Uhr): Die Straftatbestände. Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen und privaten Sektor, Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter, Behinderung der Justiz sowie Bereicherung und Verheimlichung.
  • Block 3 (ca. 11.00 bis 11.30 Uhr): Sanktionen und Verantwortlichkeit. Für natürliche Personen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie dienst- und amtsbezogene Maßnahmen wie Abberufung oder Suspendierung vom Amt, Versetzung, Ausschluss von öffentlichen Ämtern und Kandidaturverbote. Die hohen Geldbußen gegen juristische Personen (bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 40 Mio. Euro) betreffen vor allem Unternehmen, einschließlich öffentlicher Unternehmen in privatrechtlicher Form; Behörden in Ausübung ihrer Hoheitsrechte sind als juristische Person ausgenommen. Dazu erschwerende und mildernde Umstände.
  • Block 4 (ca. 11.30 bis 12.00 Uhr): Prävention, Hinweisgeberschutz und Ausblick. Nationale Strategie, Antikorruptionsstellen, Schulungs- und Verhütungspflichten, Bezug zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie konkreter Handlungsbedarf und Fragerunde.
    Im Mittelpunkt steht durchgehend die Frage: Was bedeutet das konkret für Ihr Haus und welche Schritte sollten Sie jetzt einleiten?

Zielgruppe

Führungskräfte, Antikorruptionsbeauftragte, Compliance- und Revisionsverantwortliche, Justiziariate und Personalvertretungen in Verwaltung und öffentlichen Unternehmen, die sich auf die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie vorbereiten wollen.

Arbeitsmittel

Die Inhalte werden in einem kompakten Online-Format anschaulich durch Vortrag, Präsentation und aktuelle Praxisbeispiele vermittelt. Für Ihre Fragen und den fachlichen Austausch ist ausdrücklich Raum vorgesehen.

Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Computer mit Lautsprecher und nach Möglichkeit Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Besondere Arbeitsmittel sind nicht erforderlich.

 

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