2027 Q103 LB

Mitarbeiterschutz als Personalrat durchsetzen (lassen)

- Zuständigkeiten klug nutzen

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Nutzen und Ziele

Personalratsmitglieder haben in der Dienststelle eine wichtige Funktion, dürfen bei Missständen allerdings wenig zu Gunsten der Mitarbeitenden „einklagen“. Oft bleibt dem Gremium nur der wiederholte Hinweis an die Dienststellenseite, dass Gesetze eingehalten werden müssen, eine potentielle Gefährdung besteht etc. Dies kann zu Frust führen und zu der Frage, welche internen oder externen Stellen Unterstützung bieten oder „mehr“ durchsetzen können. Diese Optionen lernen die Teilnehmenden kennen und erfahren, wie solche Hilfe konkret einzuholen ist.

Inhalt

  • Vorstellung externer und interner Stellen
  • Weitere Handlungsoptionen

Ausführliche Beschreibung

Grundlagen

  • Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit 
  • Was und wie kann der Personalrat Anliegen durchsetzen

Handlungsoptionen

  • Überlastungsanzeige, Gefährdungsbeurteilung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzbehörde, Unfallkasse
  • Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaft, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Integrationsamt, Inklusionsbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter, Betriebsarzt
  • Datenschutzfolgeabschätzung, Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragter
  • Aufsichtsbehörde Verstoß gegen KI VO (wohl Bundesnetzagentur bzw. europaweit)
  • Dienstaufsichtsbeschwerde

Zielgruppe

Personalratsmitglieder des Bundes oder der Länder und interessierte Personen. Freistellung als erforderliche Schulung gem. § 54 I BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Arbeitsmittel

Gesetzestexte und Kommentare, gegebenenfalls in der Dienststelle bestehende Dienstvereinbarungen.

Unser Seminarangebot

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