Ihre Rechte auf Fortbildung als Personalratsmitglieder - Freistellung, Kostenübernahme, erstattungsfähige Schulungsinhalte

Personalräte haben einen umfangreicheren Schulungsanspruch als oft angenommen wird. Dieser beschränkt sich nicht „nur“ auf Grundschulungen, sondern umasst auch spezielle Themen der Personalratsarbeit. Er ist umso wichtiger, je vielfältiger die Aufgaben in der heutigen Arbeitswelt werden. Neben den Schulungskosten müssen auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Dienstherren übernommen werden. Mehr dazu finden Sie hier als PDF oder im Videoformat: 

Anspruch auf Spezialschulungen (Video) ( 658 MB)
Schulungsanspruch für Personalratsmitglieder ( 29 KB)
Anspruch auf Grundschulungen (Video) ( 617 MB)

Kosten nicht bei 250 Euro gedeckelt

Vorsicht, wenn Sie auf eine Kostendeckelung von 250 Euro pro Schulungstag verwiesen werden! An dieser Stelle legen einige Personalabteilungen das einschlägige BMI Rundschreiben nicht korrekt aus! Näheres dazu hier:

BMI Rundschreiben Schulungskosten ( 43 KB)

Musterentsendebeschluss

Grundlage für jede Kostenübernahme ist ein Beschluss Ihres Gremiums. Hier finden Sie einen Musterentsendebeschluss:

Muster Entsendebeschluss Personalratsschulungen ( 6 KB)

Wir sind für Sie da

Die dbb akademie begleitet Sie und Ihr Gremium gerne in den kommenden Jahren Ihrer Amtszeit in allen Seminar- und Schulungsfragen. Buchen Sie jetzt Ihre Schulung oder fragen Sie ein Inhouseseminar an. 
Wir freuen uns auf Sie! Die wichtigsten Infos finden Sie auch in unserem Flyer:

Personalvertretungsrecht - Schulungen Amtszeit 2024-2028 ( 1 MB)

Es wird immer wichtiger, sich auch in anderen Rechtsgebieten zurechtzufinden. Neben dem Beamtenrecht oder dem Tarifrecht begleiten Personalvertreter/-innen oft Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Auch persönliche Kompetenzen spielen eine immer größere Rolle in der Personalvertretung. Verhandlung mit dem Dienstherrn, Schlichtung in Konflikten, Moderation bei neuen Verfahren oder die sattelfeste Leitung von Sitzungen. Damit dies nicht zu Stress oder Überforderung führt, gibt es den Schulungsanspruch gem. § 54 I im BPersVG mit Entsprechungen in den Landesgesetzen.

Neben den allen zustehenden Grundschulungen dürfen Sie im Gremium Experten ausbilden: Bei aktuell in der Dienststelle auftretenden Themen, für die der Personalrat zuständig ist. Einfache Personalratsmitglieder können so zu IT-Experten werden. Vorsitzende und ihre Vertreter/-innen werden auf diese Weise Kommunikations-Profis.

Schauen Sie doch mal, welche Schulungen für Ihren persönlichen Bedarf am besten passen:

Personalvertretungsrecht
Arbeits- und Tarifrecht
Gesundheit
Kommunikation
Führung
Datenschutz

Ihre Ansprechpartnerinnen