2026 Q089 BS

Der Personalrat als Datenschützer

- das Praxis-Update 2026

Veranstaltungsprogramm als PDF

Nutzen und Ziele

Vom Verfahrensverzeichnis bis zur KI-Mitbestimmung

Personalvertretungen stehen heute an einer ungewöhnlichen Schaltstelle: Sie sind selbst Datenverarbeiter — sie führen Akten, dokumentieren Gespräche, archivieren Beschwerden — und gleichzeitig sind sie die zentrale Mitbestimmungsinstanz, wenn die Dienststelle neue Software, KI-Anwendungen oder Cloud-Dienste einführen will. Beide Rollen verlangen Datenschutzkompetenz, beide Rollen sind 2026 anspruchsvoller geworden als je zuvor.

Mit dem Workday-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2025 ist die alte Selbstverständlichkeit, sich auf § 26 BDSG zu stützen, hinfällig geworden. Mit der vollständigen Geltung der EU-KI-Verordnung ab August 2026 kommen neue Mitbestimmungstatbestände hinzu — von der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO bis hin zur Transparenzpflicht nach Art. 50. Und das Hinweisgeberschutzgesetz hat den Beschäftigtendatenschutz um eine weitere Dimension erweitert.

Dieses Seminar liefert Ihnen das datenschutzrechtliche Update 2026 für die Personalratsarbeit — mit aktueller Rechtsprechung, einsatzbereiten Musterklauseln für Dienstvereinbarungen und einer klaren Handlungsanleitung für die häufigsten Praxisfragen aus dem Personalratsbüro. Sie erfahren, welche Pflichten Sie als Personalrat selbst treffen, welche Mitbestimmungsrechte Sie heute wirklich haben und wie die Zusammenarbeit mit der oder dem behördlichen Datenschutzbeauftragten funktioniert.

Ihr Lernziel:
Nach diesem Seminar wissen Sie, wie Sie Datenschutz im Personalratsbüro rechtssicher organisieren, welche Mitbestimmungsrechte Ihnen bei IT-, Überwachungs- und KI-Themen zustehen und wie Sie diese Rechte in verhandelten Dienstvereinbarungen wirksam machen.

Inhalt

Diese Themen erwarten Sie:

  • DSGVO
  • Personalakte
  • HomeOffice
  • Mitbestimmung
  • KI-VO
  • Workday-Urteil
  • Musterklauseln

Ausführliche Beschreibung

Das Seminar gliedert sich in sechs aufeinander aufbauende Module, die in zwei Tagen die wesentlichen Themenfelder des Personalrats-Datenschutzes abdecken. Tag 1 widmet sich den Grundlagen und der Praxis im Personalratsbüro selbst; Tag 2 fokussiert auf Mitbestimmung, aktuelle Rechtsentwicklungen und Dienstvereinbarungen.

Tag 1 · Grundlagen und Praxis im Personalratsbüro

Modul 1 – Datenschutz-Rechtsrahmen 2026 für Personalräte

  • Die DSGVO und ihre Bedeutung für die Personalratsarbeit
  • BDSG, Landesdatenschutzgesetze und Bundes- bzw. Landespersonalvertretungsrecht im Zusammenspiel
  • Begriffsbestimmungen: personenbezogene Daten, Verarbeitung, besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)
  • Das Workday-Urteil des BAG vom 08.05.2025 (8 AZR 209/21) – warum § 26 BDSG nicht mehr genügt
  • Aktuelle EuGH- und BAG-Rechtsprechung 2025/2026 zum Beschäftigtendatenschutz

Modul 2 – Der Personalrat im Datenschutzrecht

  • Ist der Personalrat eigener Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO? Die aktuelle Rechtslage
  • Personenbezogene Daten im Personalratsbüro: Akten, Notizen, Beschwerden, Anhörungen
  • Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zusammenarbeit mit der oder dem behördlichen Datenschutzbeauftragten – Rechte und Grenzen
  • Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschansprüche der Beschäftigten gegenüber dem Personalrat

Modul 3 – Sicherheit im Personalratsbüro: TOM in der Praxis

  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO – konkret für das Personalratsbüro
  • Zugangs-, Zugriffs- und Weitergabekontrolle: Schlüssel, abschließbare Schränke, geteilte Räume
  • IT-Sicherheit im Personalratsbüro: Passwörter, Verschlüsselung, dienstliche vs. private Geräte
  • Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO – Muster und Inhalt für den Personalrat
  • Löschen und Vernichten – das Personalratsbüro nach DIN 66398

 

Tag 2 · Mitbestimmung und aktuelle Themen

Modul 4 – Mitbestimmung bei Datenverarbeitung und Überwachung

  • Mitbestimmungsrechte nach BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen – die zentralen Tatbestände
  • Abstrakte Eignung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle: Software, IT-Systeme, Apps
  • Mitarbeiterüberwachung: Videoüberwachung, E-Mail- und Internetnutzung, Telefonie, GPS, biometrische Daten
  • Cloud-Anwendungen (Microsoft 365 und Alternativen) – aktuelle Bewertung der Aufsichtsbehörden
  • Konfliktverhalten: Einigungsstelle, Verfahren, Eskalationsstrategien

Modul 5 – Beschäftigtendatenschutz aktuell: Workday, HomeOffice, KI

  • Das BAG-Workday-Urteil (8 AZR 209/21) und seine Konsequenzen für die Personalratsarbeit
  • HomeOffice und mobiles Arbeiten: TOM, Sichtschutz, Familie, Kontrollrechte
  • Die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) im Personalbereich – was Personalräte wissen müssen
  • Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz), Art. 5 (Verbote), Art. 50 (Transparenz ab 02.08.2026)
  • Bewerbungsdatenschutz, BEM-Verfahren, sensible Daten nach Art. 9 DSGVO

Modul 6 – Dienstvereinbarungen: Musterklauseln und Verhandlungspraxis

  • Mindestinhalte einer datenschutzrechtlich tragfähigen Dienstvereinbarung
  • Musterklauseln für IT-Einführung, HomeOffice, Videoüberwachung, KI-Nutzung
  • Art. 88 DSGVO als Öffnungsklausel – die Dienstvereinbarung als Königsweg
  • Verhandlungsstrategien gegenüber der Dienststellenleitung
  • Aus der Praxis: Konfliktbeispiele und Lösungswege


 

Zielgruppe

Personalrats- und Stufenvertretungsmitglieder aus Bund, Ländern und Kommunen – Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Datenschutzbeauftragte des Gremiums, Schriftführerinnen und Schriftführer

 

Unser Seminarangebot

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Datum/Uhrzeit Ort Preis Format
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