Das Arbeits- und Tarifrecht begleitet ein Arbeitsverhältnis von der ersten Stellenausschreibung bis zu seiner Beendigung. Für Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte ist es deshalb wichtig, die zentralen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu kennen und typische Fallgestaltungen sicher beurteilen zu können.
Das Seminar führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen des Arbeitslebens bei der Autobahn GmbH.
Zu Beginn lernen Sie zentrale arbeitsrechtliche Begriffe, Rechtsquellen und den Aufbau des Tarifvertrags kennen. Sie beschäftigen sich mit dem Arbeitnehmerbegriff, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Anschließend betrachten Sie die Anbahnung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses – von der Stellenausschreibung und dem Vorstellungsgespräch bis zum Vertragsabschluss. Dabei werden unter anderem Form und Inhalt des Arbeitsvertrags, das Nachweisgesetz, die AGB-Kontrolle, Probezeiten, Nebenpflichten, Versetzungen und Qualifizierungen behandelt.
Im Themenfeld Arbeitszeit geht es um die Vorgaben des EU-Rechts, des Arbeitszeitgesetzes und des Tarifvertrags. Sie unterscheiden Arbeitszeit im schutzrechtlichen und vergütungsrechtlichen Sinne. Sie lernen die Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit und zu Sonderformen der Arbeit kennen. Dazu gehören insbesondere Rufbereitschaft, Ruhezeiten, Zeitgutschriften und Zeitzuschläge. Außerdem betrachten Sie flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Teilzeit und typische Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen. Auch besondere Fragen, etwa zur Einordnung von Dienstreisezeiten, werden aufgegriffen.
Ein umfangreicher Schwerpunkt liegt auf dem Entgelt- und Eingruppierungsrecht. Sie erfahren, wie die Eingruppierung nach § 13 MTV systematisch vorgenommen wird. Dazu gehören die Beschreibung und Analyse der übertragenen Tätigkeiten, die Bildung von Arbeitsvorgängen, die Ermittlung von Zeitanteilen und die Bewertung anhand der einschlägigen Tätigkeitsmerkmale. Sie lernen außerdem die Grundsätze der Tarifautomatik, das Aufspaltungsverbot und die Möglichkeiten zur Korrektur unzutreffender Eingruppierungen kennen. Ergänzend werden die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen, Stufenlaufzeiten, Unterbrechungen sowie die vorübergehende oder dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten behandelt. Weitere Entgeltthemen sind Zulagen, Erschwerniszuschläge, Wege- und Zehrgeld, das dreizehnte Monatseinkommen, der Unternehmensbonus, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und besondere Zahlungen.
Im Urlaubsrecht beschäftigen Sie sich mit dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem tarifvertraglichen Mehrurlaub. Sie lernen, Urlaubsansprüche richtig zu berechnen und sicher mit Fragen zur Inanspruchnahme, Vergütung, Übertragung, zum Verfall und zur Abgeltung umzugehen. Auch die Auswirkungen veränderter Wochenarbeitstage werden berücksichtigt.
Zum Abschluss erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Behandelt werden Aufhebungsverträge, Kündigungsfristen, formale Anforderungen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie betrachten die Voraussetzungen außerordentlicher und ordentlicher Kündigungen sowie den Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Praxisnah erläutert werden verhaltensbedingte Kündigungen einschließlich Abmahnung, personenbedingte Kündigungen einschließlich des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialauswahl. Auch Änderungskündigungen und der besondere gesetzliche und tarifvertragliche Kündigungsschutz sind Bestandteil des Seminars.
Je nach Interesse der Teilnehmenden kann ergänzend ein Überblick über das Zeugnisrecht gegeben werden.