Die Teilnehmenden lernen, wie sie KI-Assistenten gezielt für ihre Datenschutzdokumentation einsetzen: für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und die Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM).
Sie wissen danach, welche Arbeitsschritte sich sinnvoll an eine KI übergeben lassen und welche nicht. Sie können Angaben aus den Fachbereichen schneller strukturieren, bestehende Dokumente auf Lücken und Widersprüche prüfen lassen und Entwürfe erstellen, die sie anschließend fachlich bewerten.
Ebenso wichtig: Sie können einschätzen, welche Daten in welches KI-System gehören, und kennen eine einfache Prüfroutine, mit der KI-Ergebnisse zu belastbaren Nachweisen werden.
Für den Dienstherrn lohnt sich die Teilnahme, weil die Dokumentationspflichten nach der DSGVO stetig wachsen, die personelle Ausstattung im Datenschutz aber meist nicht. Eine vollständige, aktuelle und in sich stimmige Dokumentation ist zugleich der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Wer KI hier richtig einsetzt, gewinnt Zeit für die eigentliche Beratungsarbeit und verbessert die Qualität der Dokumente. Nebenbei stärkt die Behörde die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten, die sie nach der KI-Verordnung fördern soll.
2027 Q300 BS
Datenschutzdokumentation mit KI - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
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