Die Tarifvertragsparteien haben seit dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit in den TVöD aufgenommen, auch auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten zu vereinbaren (§ 10 Absatz 7 TVöD n. F.). Dabei sind die sozialrechtlichen Vorgaben zu Wertguthabenvereinbarungen nach §§ 7b ff. SGB IV zu beachten. Wir verschaffen Ihnen einen Einstieg und besprechen mit Ihnen, welche Punkte (im Geltungsbereich sowohl des TVöD als auch des TV-L) regelungsbedürftig sind und wie eine Gestaltung aussehen könnte.
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| Datum/Uhrzeit | Ort | Preis | Format | |
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| Zoom (online) | Preis ohne Übernachtung 300,00 € | Online | Anmeldung |
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