Nutzen und Ziele
In einem Tag werden Sie kein Eingruppierungsweltmeister! Aber wir vermitteln Ihnen in kompakter Form die Grundlagen, die Sie auch dann kennen sollten, wenn Sie sich in der Personalabteilung, der Beschäftigtenvertretung oder als Fachführungskraft nicht schwerpunktmäßig mit diesem Thema beschäftigten. Unser crashkurs zum Eingruppierungsrecht im TV-H bietet sich auch als Einstieg an, um sich dann im Selbststudium oder durch den Besuch weiterer Seminare vertieft in das Thema einzuarbeiten.
Wir vermitteln Ihnen die Grundzüge des Eingruppierungsrechts in 4 Schritten.
Inhalt
Systematik der Eingruppierungsvorschriften, Eingruppierungsgrundsätze
1. Schritt: Abstellen auf die gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit
2. Schritt: Bildung von Arbeitsvorgängen und Bestimmung der Zeitanteile
3. Schritt: Bewertung jedes Arbeitsvorgangs (welche Merkmale sind anzuwenden?, Spezialitätsgrundsatz)
4. Schritt: Gesamtbewertung (Anforderungsbezogene Betrachtungsweise, bei Mischtätigkeiten: entgeltbezogene Betrachtung)
Korrektur unzutreffender Eingruppierungen
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Zielgruppe
Personal- und Betriebsräte, recruiter, Beschäftigte in Personal- und Organisationsabteilungen, Führungskräfte, sonstige Interessierte
Arbeitsmittel
Wir stellen Ihnen die erforderlichen Rechtsgrundlagen elektronisch zur Verfügung. Für die Nachbereitung erhalten Sie ein ausführliches Skript. Oder Sie schauen sich die eine oder andere Lerneinheit per Video an.