20. Februar 2026 - Der Welttag der sozialen Gerechtigkeit

Aufmerksamkeit für die Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft!

Soziale Gerechtigkeit – Aufgabe auch für den Personalrat?

Am 20. Februar ist der Internationale Tag der sozialen Gerechtigkeit. Dieser von den Vereinten Nationen ausgerufene Aktionstag rückt Themen wie faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Armutsbekämpfung und gesellschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt. Doch was bedeutet soziale Gerechtigkeit konkret und welche Rolle spielt dabei der Personalrat im öffentlichen Dienst?

Was bedeutet soziale Gerechtigkeit?

Soziale Gerechtigkeit beschreibt das Ziel, allen Menschen faire Lebens- und Arbeitsbedingungen, gleiche Chancen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sie umfasst unter anderem Verteilungsgerechtigkeit (z. B. Einkommen, soziale Leistungen), Chancengerechtigkeit (gleicher Zugang zu Bildung und beruflicher Entwicklung), Generationengerechtigkeit sowie den Schutz vor Diskriminierung und die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Oft wird soziale Gerechtigkeit vor allem als Aufgabe der Politik oder der Gewerkschaften verstanden. Doch sie beginnt nicht nur auf gesetzlicher Ebene sondern auch im Arbeitsalltag von Dienststellen und Behörden.

Chancen- und Generationengerechtigkeit: Ein Handlungsfeld für den Personalrat

Politik und Gewerkschaften setzen wichtige Rahmenbedingungen. Sie gestalten Tarifverträge, Besoldungsstrukturen und gesetzliche Schutzrechte. Doch soziale Gerechtigkeit endet nicht bei Tarifverhandlungen. Gerade im öffentlichen Dienst spielt der Personalrat eine entscheidende Rolle bei der praktischen Umsetzung von Fairness und Chancengleichheit.

Ein zentraler Bestandteil sozialer Gerechtigkeit ist die Chancengerechtigkeit. Niemand darf aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, Schwerbehinderung, Alter oder familiären Verpflichtungen beruflich benachteiligt werden. Hier verfügt der Personalrat über wirksame Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

Beispiel: Gerechte Auswahl bei Fortbildungen

Fort- und Weiterbildung sind entscheidend für berufliches Fortkommen. Doch in der Praxis zeigen sich häufig Benachteiligungen: Teilzeitkräfte werden bei Schulungen übergangen, Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten weniger Entwicklungsmöglichkeiten oder ältere Beschäftigte werden bei Qualifizierungsmaßnahmen nicht berücksichtigt.

Der Personalrat kann hier aktiv eingreifen und über Dienstvereinbarungen klare, transparente und diskriminierungsfreie Auswahlkriterien festlegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten gleiche Entwicklungschancen erhalten. So wird soziale Gerechtigkeit konkret im Arbeitsalltag umgesetzt.

Auch im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) kann der Personalrat aktiv mitgestalten. Faire Verfahren, transparente Abläufe und ein sensibler Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten sind Ausdruck sozialer Verantwortung. 

Entgeltdiskriminierung verhindern – Gleichbehandlung sichern

Soziale Gerechtigkeit bedeutet auch: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Neben dem Abschluss von Dienstvereinbarungen hat der Personalrat auch die Aufgabe, Benachteiligungen bei Eingruppierungen, Höhergruppierungen oder Stufenzuordnungen kritisch zu prüfen. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte oder Beschäftigte in atypischen Arbeitsverhältnissen.

Soziale Gerechtigkeit beginnt im Arbeitsalltag

Der Tag der sozialen Gerechtigkeit erinnert daran: Fairness ist kein abstraktes politisches Ziel. Sie zeigt sich konkret im täglichen Miteinander in Dienststellen und Behörden. Wenn Sie als Personalrat soziale Gerechtigkeit aktiv gestaltet wollen, lassen Sie sich schulen: