Die Dienstpostenbewertung ordnet einem Dienstposten eine bestimmte Besoldungsgruppe zu und stellt damit sicher, dass die Besoldung funktionsgerecht ist – also dem Schwierigkeitsgrad und der Verantwortung der wahrzunehmenden Aufgaben entspricht. Rechtsgrundlage ist § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG), der eine sachgerechte Bewertung aller Dienstposten vorschreibt.
Die Bewertung hat weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Personalprozesse: Sie bestimmt, in welcher Besoldungsgruppe ein Dienstposten eingestuft wird, bildet die Grundlage für Beförderungsentscheidungen und hat Einfluss auf Beurteilungsverfahren und die amtsangemessene Beschäftigung. Wird ein Dienstposten zu niedrig bewertet, kann das die Beamtin oder den Beamten in der Karriereentwicklung benachteiligen; wird er zu hoch bewertet, entstehen haushaltsrechtliche Risiken.
Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden: die summarische Methode, bei der Dienstposten im Ganzen einer Besoldungsgruppe zugeordnet werden, und analytische oder teilanalytische Verfahren – wie das KGSt-Modell –, die einzelne Anforderungsmerkmale systematisch erfassen und gewichten. Jede Methode hat Vor- und Nachteile hinsichtlich Aufwand, Transparenz und Nachprüfbarkeit. Das zweitägige Seminar „Dienstpostenbewertung – Land, Bund, Kommunen" der dbb akademie vermittelt sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die praktische Anwendung der verschiedenen Verfahren.
Seminarempfehlung:
>>> Dienstpostenbewertung – Land, Bund, Kommunen