Grundlagen
Systematik der Eingruppierungsvorschriften
- Eingruppierungsgrundsätze in §§ 12 und 13 TV-H
- Abstellen auf die gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit
- Bildung von Arbeitsvorgängen
- Bestimmung der Zeitanteile
- Bewertung jedes Arbeitsvorgangs
- Welche Merkmale sind anzuwenden? (Spezialitätsgrundsatz)
- Prüfung „von unten nach oben“
- Gesamtbewertung
- Anforderungsbezogene Betrachtungsweise
- Entgeltbezogen (bei Mischtätigkeiten)
- Korrektur unzutreffender Eingruppierungen
- Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Einzelheiten zur hessischen Entgeltordnung
Übergreifende Fragen (Vorabregelungen)
Personenbezogene Anforderungen
Hochschulabschluss, wissenschaftlicher Hochschulabschluss, auch: ausländische Abschlüsse
Berufsausbildung (Ausbildungserfordernisse im kommunalen Bereich)
Fehlender Abschluss - sonstige Beschäftigte
Spezialitätsgrundsatz
Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst in den neuen Entgeltordnungen
Der „einfache Dienst“ (von der einfachsten zur schwierigen Tätigkeit)
Der „mittlere Dienst“ (von der gründlichen zur vielseitigen Fachkenntnis, selbständige Leistungen, Eckeneingruppierungen)
Der „gehobene Dienst“ (gründliche und umfassende Fachkenntnis und selbständige Leistungen, Eckeneingruppierung, Heraushebungsmerkmale)
Der „höhere Dienst“ (Ausgangs- und Heraushebungsmerkmale)
Spezielle und besondere Merkmale
Nachwirkende Probleme bei der Überleitung
Überleitung unter Beibehaltung der früheren Eingruppierung
Höhergruppierung auf Antrag (gestellt, nicht gestellt)
Materielle Änderungen bei der Zuordnung zu EG
Grau ist alle Theorie! Wir arbeiten also auch an praktischen Fällen. Wir
- schauen uns die Tätigkeitsbeschreibung an
- bilden selber oder kontrollieren die Bildung der Arbeitsvorgänge
- überlegen, welchen Teil der Entgeltordnung wir anwenden müsse
- bewerten die einzelnen Arbeitsvorgänge (nach Klärung, welche Merkmale anzuwenden sind) und
- leiten daraus eine Gesamtbewertung ab