2024 Q038 AM

Eingruppierung im TV-Hessen

Veranstaltungsprogramm als PDF
Präsenz
05.09.2024 - 06.09.2024
Gießen
750,00 ohne Übernachtung
Anmeldung weitere Termine

Nutzen und Ziele

Das Entgelt des Beschäftigten wird maßgeblich durch seine Eingruppierung bestimmt. Dabei befindet sich die/der Beschäftigte automatisch in der richtigen EG. Manchmal wird aber unrichtig vergütet, weil die Beteiligten (die Personalabteilung, die/der Beschäftigte und/oder der kontrollierend mitbestimmende Personalrat) nicht erkannt haben, welche EG die richtige ist.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Eingruppierung feststellen und worauf Sie dabei besonders achten müssen.

Inhalt

Stellenbeschreibung, Stellenbewertung - Verhältnis zur Eingruppierung
Abstellen auf die gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit
Bildung von Arbeitsvorgängen als bewertungsrelevante Einheit, Feststellung der Zeitanteile
Bewertung der Arbeitsvorgänge, Subsumtion unter die Eingruppierungsmerkmale der EGO zum TV-H
Gesamtbewertung, auch bei Mischtätigkeiten
Praxistipps
workshop, Fallbearbeitung

Ausführliche Beschreibung

Grundlagen
Systematik der Eingruppierungsvorschriften

  • Eingruppierungsgrundsätze in §§ 12 und 13 TV-H
  • Abstellen auf die gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Bestimmung der Zeitanteile
  • Bewertung jedes Arbeitsvorgangs
  • Welche Merkmale sind anzuwenden? (Spezialitätsgrundsatz)
  • Prüfung „von unten nach oben“
  • Gesamtbewertung
  • Anforderungsbezogene Betrachtungsweise
  • Entgeltbezogen (bei Mischtätigkeiten)
  • Korrektur unzutreffender Eingruppierungen
  • Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten


Einzelheiten zur hessischen Entgeltordnung


Übergreifende Fragen (Vorabregelungen)
Personenbezogene Anforderungen 
Hochschulabschluss, wissenschaftlicher Hochschulabschluss, auch: ausländische Abschlüsse
Berufsausbildung (Ausbildungserfordernisse im kommunalen Bereich)
Fehlender Abschluss - sonstige Beschäftigte 

Spezialitätsgrundsatz

Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst in den neuen Entgeltordnungen
Der „einfache Dienst“ (von der einfachsten zur schwierigen Tätigkeit)
Der „mittlere Dienst“ (von der gründlichen zur vielseitigen Fachkenntnis, selbständige Leistungen, Eckeneingruppierungen) 
Der „gehobene Dienst“ (gründliche und umfassende Fachkenntnis und selbständige Leistungen, Eckeneingruppierung, Heraushebungsmerkmale) 
Der „höhere Dienst“ (Ausgangs- und Heraushebungsmerkmale) 

Spezielle und besondere Merkmale 

Nachwirkende Probleme bei der Überleitung 
Überleitung unter Beibehaltung der früheren Eingruppierung 

Höhergruppierung auf Antrag (gestellt, nicht gestellt) 
Materielle Änderungen bei der Zuordnung zu EG

Grau ist alle Theorie! Wir arbeiten also auch an praktischen Fällen. Wir

  • schauen uns die Tätigkeitsbeschreibung an
  • bilden selber oder kontrollieren die Bildung der Arbeitsvorgänge 
  • überlegen, welchen Teil der Entgeltordnung wir anwenden müsse
  • bewerten die einzelnen Arbeitsvorgänge (nach Klärung, welche Merkmale anzuwenden sind) und
  • leiten daraus eine Gesamtbewertung ab

Arbeitsmittel

Wir stellen Ihnen jedenfalls die erforderlichen Tariftexte (ggf. als Auszüge), Übersichten zu den Eingruppierungsmerkmalen und sonstige Materialien im Seminar zur Verfügung. Wenn Sie eine Textausgabe ihrer Entgeltordnung zur Hand haben, bringen Sie diese gerne mit. Ihre gesamte Entgeltordnung sowie ein Skript, einige Videos und Lerneinheiten stellen wir zusätzlich für Sie in unseren elektronischen Seminarordner ein (ein Kopieren ist nicht erforderlich).

Unser Seminarangebot

Datum/Uhrzeit Ort Preis Format
05.09.2024 - 06.09.2024 750,00 € Präsenz Anmeldung

Inhouse Fortbildung

Diese Fortbildung bieten wir auch als Inhouse Schulung an.

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