2026 Q245 BS

Korruptionsprävention für Personalräte

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Nutzen und Ziele

Korruption gefährdet das Vertrauen in staatliches Handeln und schädigt die Beschäftigten. Der Personalrat nimmt in der Prävention eine Schlüsselrolle ein – zwischen effektiver Korruptionsbekämpfung und dem Schutz der Beschäftigten vor ungerechtfertigten Verdächtigungen.

Inhalt

- Sie erkennen korruptionsrelevante Sachverhalte und Gefährdungspotenziale
- Sie kennen Ihre Beteiligungsrechte bei Präventionsmaßnahmen und Verdachtsfällen
- Sie können Schulungsansprüche für gefährdete Bereiche durchsetzen
- Sie begleiten Beschäftigte bei Verdachtsfällen rechtssicher
- Sie wahren die Balance zwischen Prävention und Beschäftigtenschutz

 

 

Hinweis zur Freistellung: Die Teilnahme an diesem Seminar dient der Schulung gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die erforderlichen Reisezeiten.

Ausführliche Beschreibung

Modul 1: Grundlagen der Korruptionsprävention (09:00 – 10:30)
- Definition und Erscheinungsformen von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
- Rechtliche Grundlagen: Strafrecht (§§ 331-335 StGB), Beamtenrecht, Richtlinien
- Korruptionsgefährdete Bereiche und typische Risikofaktoren
- Warnsignale und Indikatoren für korruptives Verhalten erkennen

Modul 2: Rolle und Initiativrecht des Personalrats (10:45 – 12:30)
- Das Spannungsfeld: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und Beschäftigtenschutz
- Schulungsansprüche nach BPersVG (§ 77, § 80 Abs. 1 Nr. 10)
- Initiativrecht: Präventionsschulungen aktiv einfordern und gestalten
- Mitbestimmung bei Verhaltensrichtlinien (§ 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG)
- Bestellung und Anforderungsprofil von Antikorruptionsbeauftragten

Modul 3: Beteiligungsrechte bei Verdachtsfällen (13:30 – 15:00)
- Systematik der Beteiligungsrechte: Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung
- Vorläufige Maßnahmen bei akutem Verdacht (§ 76 BPersVG)
- Mitwirkung bei Disziplinarverfahren (§ 84 BPersVG)
- Beteiligung bei Kündigungen: Ordentlich (§ 85) und außerordentlich (§ 86)
- Umsetzungen und Suspendierungen bei Korruptionsverdacht (§ 78 BPersVG)

Modul 4: Beschäftigtenschutz und Praxisfälle (15:15 – 16:30)
- Hinweisgeberschutz: Das Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis
- Wahrung der Unschuldsvermutung im Dienstbetrieb
- Rehabilitation nach ungerechtfertigtem Verdacht
- Praxisfälle: Typische Situationen und Handlungsoptionen
- Checklisten und Handlungsempfehlungen für die Personalratsarbeit


Zielgruppe

Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten und Hauptpersonalräten, die ihre Handlungskompetenzen im Bereich Korruptionsprävention stärken wollen sowie alle Interessierte 

 

Unser Seminarangebot

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