Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der Länder (ebenso die Transparenzgesetze in vier Ländern) schaffen einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei den öffentlichen Verwaltungen.
Wie kann in der Praxis ein Anspruch auf Transparenz und Beteiligung gesetzeskonform ermöglicht und gestaltet werden? Wie verhält sich Informationsfreiheit zu den Grundsätzen des Datenschutzes? Besondere Beachtung finden in der Veranstaltung ebenso die Grenzen des Auskunftsanspruchs.
Die Schulung ist als Bildungsveranstaltung nach dem Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt.