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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Zielgruppe

  • Fachführungskräfte
  • Personalverantwortliche


Seminarziele

Fachführungskräfte müssen (und sollen) nicht die Personalabteilung ersetzen. Aber im Rahmen ihrer Funktion benötigen sie arbeits- und tarifrechtliche Grundkenntnisse, um erfolgreich und souverän führen zu können. Sie liefern wichtige Zuarbeiten für die Personalabteilung und sind –auch für die Beschäftigten– erste Ansprechpartner bei auftretenden Problemen. In unserem Seminar vermitteln wir die für erfolgreiche Führung erforderlichen Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht.


Seminarinhalt

  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts – die müssen Sie kennen !
  • Die Rolle der Führungskraft im Auswahlprozess
  • Die Probezeit – das ist wichtig !
  • Haupt- und Nebenleistungspflichten: was können Sie als Führungskraft von Ihren Beschäftigten (nicht) verlangen ?
  • Gleichbehandlung und AGG – wie Sie an der Umsetzung mitarbeiten,
  • Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie Sie als Führungskraft richtig reagieren,
  • Befristete Arbeitsverhältnisse – was Sie als Führungskraft beachten müssen,
  • Korrekter Umgang mit Krankheit und Schlechtleistung,
  • Grundzüge des Eingruppierungsrechts: damit Sie die Tätigkeiten korrekt beschreiben und die Beschäftigten rechtskonform einsetzen können,
  • Zeugnisse – so werden Sie richtig erteilt.


Dauer

Je nach Ausgestaltung 1-5 Tage

Thomas Wurm
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht

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