Betriebsverfassungsrecht

Grundsätzlich finden von März bis Mai alle 4 Jahre in allen Betrieben in ganz Deutschland die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die gewählten Mitglieder haben das Vertrauen der Wähler gewonnen und die Verantwortung übernommen, die Interessen der Belegschaft kompetent gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Dafür sollten Sie sich zunächst im Betriebsverfassungsrecht fit machen. Wir vermitteln Ihnen dabei das notwendige Knowhow u. a. in Bezug auf Beteiligungsrechte, Wahlvorstände, Jugend- und Auszubildendenvertretung.

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Wahlvorstandsschulung BetrVG

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Wahlvorstandsschulung BetrVG+Q&A


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Q&A für Wahlvorstände im laufenden Wahlverfahren
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Betriebsverfassungsrecht 1+2


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Seminar für Betriebsratsvorsitzende
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Seminar für Betriebsrats - Assistenzen
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