Dokumentations- und Rechenschaftspflichten sind zentraler Bestandteil des Datenschutz-Managements von Behörden (und Unternehmen). Im Mittelpunkt dieses Workshops steht die Frage, welchen Inhalt die zentralen Dokumentations- und Rechenschaftspflichten haben und wie diesen Pflichten praktisch nachgekommen werden kann.
Durch die DSGVO (Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1 DSGVO) sind Behörden dazu verpflichtet nachweisen zu können, dass sie die Grundsätze des Datenschutzes beachten. Dazu zählen:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung (Löschfristen)
- Integrität und Vertraulichkeit
Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden können, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, um die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden.
Im Workshop werden (nach jeweils einer kurzen Einführung) diese praxisrelevanten Fallkonstellationen zu den vorstehenden Themen behandelt.
Der Workshop
- dient dem Erwerb, Aufbau und Erhalt der Fachkunde als Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz / Landesdatenschutzgesetze
- ist für Personalräte als Grundschulung nach § 54 Abs.1 BPersVG geeignet.
Die vorherige Teilnahme am Seminar 'Grundlagen des Datenschutzes' oder des Crashkurses 'BDSG und DSGVO' oder vergleichbarer Veranstaltungen ist nicht zwingend aber empfehlenswert.
Die dbb akademie bietet einen weiteren Workshop mit dem Titel 'Workshop zu den Betroffenenrechten, Auftragsverarbeitung und Datenschutz-Folgenabschätzung nach der DSGVO' an.
Dieser befasst sich mit den Themen: Informationspflichten, Auskunftsanspruch, Widerspruchsrecht, Handhabung von Datenpannen sowie Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitung, Technisch-Organisatorische Datenschutzmaßnahmen organisieren