Sind Sie noch nicht so vertraut mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes? Höchste Zeit, sich jetzt gründlich einzuarbeiten! Unser Seminar zum TVöD/TV-L verschafft Ihnen strukturierte Grundlagen. Nur wer über solides Basiswissen verfügt, kann das Tarifrecht sicher anwenden und das aktuelle Geschehen nachvollziehen.
Anmerkung: Wir behandeln die von der Regelungstechnik und dem Wortlaut weitgehend identischen Tarifverträge zusammen. Dort wo geringe Abweichungen vorhanden sind, ist es wichtig, diese zu kennen. So können Sie anschließend beurteilen, ob Rechtsprechung und Kommentierungen zu dem jeweils anderen Tarifvertrag auch für Sie relevant sind.
In unserem Seminarordner finden Sie Skripte, kleine Lernvideos und Übungsaufgaben.
Aus dem 5. Abschnitt: Befristungsrecht (§ 30 TVöD/TV-L) i.V.m. TzBfG
Ausführliche Beschreibung
Überblick über den Aufbau des TVöD / TV-L
Entgelt und sonstige Leistungen (3.Abschnitt)
Eingruppierungsrecht Überblick und Grundlagenwissen Gesamte, dauerhaft auszuübende Tätigkeit Bildung von Arbeitsvorgängen, Zeitanteile Bewertung der Arbeitsvorgänge, Anzuwendende Merkmale Gesamtbewertung (auch bei Mischtätigkeiten) Nachwirkende Besonderheiten der Überleitung
Stufenzuordnung Normale Stufenlaufzeiten Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Berücksichtigung von einschlägiger Berufserfahrung Privilegierte Berücksichtigung von Zeiten beim selben AG Kann-Vorschriften (Deckung des Personalbedarfs, Wechsel im öffentlichen Dienst, Zulagen) Sondersituationen (horizontale und vertikale Weiterbeschäftigung) Unterbrechungen leistungsbezogener Stufenaufstieg Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
Befristungsrecht Schriftformerfordernis Zeit- und Zweckbefristungen Systematik der Vorgaben (TzBfG und Tarifvertrag)
Befristung mit sachlichem Grund
Anforderungen an die Darlegung, Kettenverträge, Prüfungsgegenstand, maßgeblicher Zeitpunkt Institutioneller Rechtsmissbrauch
Befristung ohne sachlichen Grund Höchstdauer und Verlängerungsmöglichkeiten Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG Weitergehende Befristungsmöglichkeit gegenüber älteren Beschäftigten
Einschränkungen durch Tarifvertrag (§ 30 TVöD / TV-L)
Arbeitsmittel
Wir stellen Ihnen die erforderlichen Vorschriften zur Verfügung.