Befristete Verträge gehören in den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum normalen Alltag. Das WissZVG lässt Befristungen in weitergehendem Umfang ohne sachlichen Grund zu. Hinzu kommen Drittelmittelfinanzierte Projekte. Die Voraussetzungen sind dabei häufig streitig und werden durch die aktuelle Rechtsprechung beeinflusst. Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen
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