Einer der ersten Aufgaben nach der (Wieder-)Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ist die gesetzliche Verpflichtung der Dienststelle/der Arbeitgeber, eine verbindliche Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Personal-/Betriebsrat und dem Inklusionsbeauftragten zu erarbeiten.
Wie die Erfahrungen der Praxis immer wieder zeigen, ist die Erstellung einer rechtsicheren, messbaren und verbindlichen Inklusionsvereinbarung eine sehr anspruchsvolle und ernstzunehmende Aufgabe in der Verantwortung für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in der Dienststelle bzw. im Betrieb, wobei die Verhandlungspartner immer wieder an Grenzen stoßen.
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2023 Q313 LB
eTraining: Wege zum Abschluss einer verbindlichen Inklusionsvereinbarung
nach § 166 SGB IX
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19.10.2023, 09:00 - 16:00 Uhr
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250,00 ohne Übernachtung
Unser Seminarangebot
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19.10.2023, 09:00 - 16:00 Uhr | Cisco WebEx (online) | 250,00 € | Online | Anmeldung |
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