Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2019 setzt neue Maßstäbe zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Seien Sie vorbereitet!
Menschen, die für eine öffentliche Einrichtung arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Einrichtung in Kontakt stehen, nehmen eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses (z.B. Korruption und für viele weitere Fälle darüber hinaus) häufig als Erste wahr. Indem sie Rechtsverstöße melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen, handeln diese Personen als Hinweisgeber und tragen entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden.
Allerdings schrecken potenzielle Hinweisgeber:innen aus Angst vor Repressalien häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene zunehmend anerkannt, dass es eines ausgewogenen und effizienten Hinweisgeber:innenschutzes bedarf. Aus diesem Grunde ist die oben genannte Richtlinie erlassen worden und soll in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes umgesetzt werden. Auch wenn das Gesetz den Bundesrat in der ersten Version noch nicht passiert hat, ist in wenigen Wochen mit einem neuen Anlauf zu rechnen. Auch die öffentliche Verwaltung ist zur Umsetzung verpflichtet. An der Einrichtung von internen Meldestellen wird wegen der EU-Umsetzungspflicht kein Weg vorbei führen.
Lernen Sie Aufgaben, Organisation und Aufwand der internen Meldestellen kennen. Erfahren Sie die Hintergründe und rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes sowie die Möglichkeiten und Schutzmechanismen für Hinweisgeber. Das Seminar soll Ihnen das Rüstzeug geben, eine interne Meldestelle in der Verwaltung aufzubauen.
Die Veranstaltung vermittelt gemäß §15II HinSchG die notwendige Fachkunde.