Es wird immer wichtiger, sich auch in anderen Rechtsgebieten zurechtzufinden. Neben dem Beamtenrecht oder dem Tarifrecht begleiten Personalvertreter/-innen oft Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Auch persönliche Kompetenzen spielen eine immer größere Rolle im Alltag der Personalvertretung. Verhandlung mit dem Dienstherrn, Schlichtung in Konflikten, Moderation bei neuen Verfahren oder die sattelfeste Leitung von Sitzungen. Damit dies nicht zu Stress oder Überforderung führt, gibt es den Schulungsanspruch gem. § 54 I im BPersVG mit Entsprechungen in den Landesgesetzen. Neben den allen zustehenden Grundschulungen dürfen Sie im Gremium Experten ausbilden. Und zwar bei aktuell in der Dienststelle auftretenden Themen, für die der Personalrat zuständig ist, auch zum jetzigen Zeitpunkt im Wahlturnus. Einfache Personalratsmitglieder können so zu IT-Experten werden. Vorsitzende und ihre Vertreter/-innen werden auf diese Weise Kommunikations-Profis.
Schauen Sie doch mal, welche Schulungen für Ihren persönlichen Bedarf am besten passen:
Personalvertretungsrecht
Arbeits- und Tarifrecht
Gesundheit
Kommunikation
Führung
Datenschutz