Dokumentationspflichten im Datenschutzrecht - was sind die wichtigsten Unterlagen und wie erstellt man die? - Web-Seminar (Modul 7)
2021 Q267 BS
03.05.2021 10:00 - 11:30 Uhr
Jede öffentliche Stelle muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Diese Pflicht ergibt sich primär aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Leider gibt die DSGVO keine konkreten Vorgaben, wie das Verarbeitungsverzeichnis auszusehen hat, was genau unter einer Verarbeitungstätigkeit zu verstehen ist und welche Informationen bzw. Unterlagen sonst noch in ein solches Verzeichnis aufgenommen werden können / sollten. Neben dem Verarbeitungsverzeichnis bestehen aufgrund des in der DSGVO verankerten Nachweisprinzips noch weitere Dokumentationspflichten.
Diese Veranstaltung ist Teil der Web-Seminar-Reihe "Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen einer/eines Datenschutzbeauftragten", kann aber selbstverständlich auch als Einzelveranstaltung gebucht werden.
Das müssen Sie wissen
Seminarnummer: 2021 Q267 BS
Datum
Beginn: | Ende: |
03.05.2021 | 03.05.2021 |
Ort
Internet
Preis(e)
90,00 € ohne Ü/VP