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Arbeitstagung: Qualifizierungsgespräch § 5 TVöD am 31.Mai 2007 im dbb forum berlinDie dbb akademie hat am 31.Mai .2007 im dbb forum berlin die eintägige Arbeitstagung „Qualifizierung § 5 TVöD“ durchgeführt. Eine begleitende Ausstellung präsentierte Bildungsangebote verschiedener Bildungsträger.
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird ein Einstieg in die Personalentwicklung ermöglicht. Das neue Tarifrecht misst der Qualifizierung eine deutlich größere Bedeutung bei als bislang. Erstmals gibt es im öffentlichen Dienst Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten (§ 5 TVöD). So sieht der Tarifvertrag erstmalig u.a. einen Rechtsanspruch aller Mitarbeiter/innen auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch mit ihrer Führungskraft vor.
Dieses Gespräch kann sowohl in Form eines Gruppengesprächs als auch in Form eines Einzelgesprächs stattfinden. In diesem Gespräch soll festgestellt werden, ob und ggf. welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Der Tarifvertrag unterscheidet dabei Erhaltungsqualifizierung, Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung für eine andere Tätigkeit und Wiedereinstiegsqualifizierung.
Im Rahmen der Arbeitstagung wurden zentrale Fragen rund um das Thema Personalentwicklung dargestellt und diskutiert. Welche genutzten und ungenutzten Qualifikationen liegen bei den Mitarbeiter/innen vor? Wie kann der Qualifizierungsbedarf ermittelt werden? Welche Bildungsangebote und –formen gibt es? Wie sehen die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung aus?
Zur besseren Orientierung der TeilnehmerInnen und Teilnehmer präsentierten verschiedene Bildungsanbieter der Region Berlin ihre Bildungsangebote.
Ansprechpartner: Renée Krause, Tel.: 030.40 81 65 16, eMail:
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[update 04.06.2007]
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