Noch Fragen?

Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit unserer Privat-Rentenversicherung gestellt werden:

Wer kann einen Antrag stellen? Wer erhält das Geld bei meinem Tod?
Gibt es einen vorgeschriebenen Antrag? Kann statt der Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung
gewählt werden?
Wie errechnet sich das Eintrittsalter? Kann ich den Rentenantrag auch vor dem 65. Lebensjahr stellen?
Gibt es Altersbegrenzungen für die Antragstellung? Kann die Gruppen-Rentenversicherung gekündigt oder
beitragsfrei gestellt werden?
Können die über 53jährigen durch Nachzahlung von
Jahresbeiträgen noch diese Versicherung abschließen?
Gibt es auch eine Überschussbeteiligung für die Versicherten?
Ist bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung erforderlich? Kann die Versicherung später erhöht werden bzw. ist eine
regelmäßige Dynamisierung möglich?
Gibt es einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag? Wird die Gruppen-Rentenversicherung bei der gesetzlichen Rente, Pension oder betrieblichen Zusatzversorgung angerechnet?
Kann der/die Antragsteller/in beliebige Beiträge
(über den Mindestbeitrag hinaus) wählen?
Können für die Rentenversicherung vermögenswirksame Leistungen eingezahlt oder kann sie als "Direktversicherung" angerechnet werden?
Was ist ein Gruppentarif? Gibt es Zusatzversicherungen zur Gruppen-Rentenversicherung?
Wohin sind die Anträge zu schicken? Was passiert, wenn ich z.B. dienstunfähig werde?
Welche Unterlagen erhält die zu versichernde Person? Sind die Beiträge zur Gruppen-Rentenversicherung
steuerlich absetzbar?
Wie erfolgt die Beitragszahlung? Wie sieht es mit Steuern ab dem Rentenbeginn aus?
Was ist, wenn das Konto des/der Beitragszahlers/in für
den Lastschrifteinzug nicht ausreichend gedeckt ist?
Was passiert, wenn der Euro kommt?
Wie lange ist der Beitrag zu zahlen? Wer übernimmt die technisch-organisatorische Abwicklung,
wer ist mein Ansprechpartner?
Wie lange wird die Rente gezahlt? Ist die dbb akademie an den Überschüssen beteiligt
bzw. erhält sie Provisionen?
Was passiert, wenn der/die Versicherte vor Rentenbeginn stirbt?    



Antworten dazu ...

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Personen über 15 Jahre.
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Gibt es einen vorgeschriebenen Antrag?
Ja, ein Antrag wird Ihnen auf Wunsch umgehend zugeschickt oder kann hier ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
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Wie errechnet sich das Eintrittsalter?
Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Als Beispiel: Das Kalenderjahr ist derzeit 2001, das Geburtsjahr z.B. 1954, damit beträgt also das Eintrittsalter 47 Jahre.
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Gibt es Altersbegrenzungen für die Antragstellung?
Jede/r Antragsteller/in muss im Eintrittsalter zwischen 15 und höchstens 53 Jahren sein. Das Eintrittsalter wird nach der Formel "Beginnjahr der Versicherung minus Geburtsjahr der Antragstellerin/des Antragstellers" berechnet. Folglich kann jemand, der im Januar 53 Jahre alt geworden ist, noch im Dezember desselben Jahres die Rentenversicherung abschließen. Interessierte über 53 bis zum Eintrittsalter von 60 Jahren erhalten auf Anfrage ein Angebot mit den gleichen Sonderkonditionen. Aus steuerlichen Gründen muss allerdings von Anfang an die Kapitalzahlung ausgeschlossen werden. Das niedrigste versicherungstechnische Eintrittsalter beträgt 15 Jahre. Wenn das Alter des Kindes darunter liegt, können wir zur Zeit den Abschluss einer Rentenversicherung nicht bieten.
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Können die über 53jährigen durch Nachzahlung von Jahresbeiträgen
noch diese Versicherung abschließen?

Nein.
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Ist bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein.
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Gibt es einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag?
Nein, nur eine monatliche Mindestrente von 50 DM.
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Kann der/die Antragsteller/in beliebige Beiträge (über den Mindestbeitrag hinaus) wählen?
Wir schlagen Monatsbeiträge von 50 DM, 75 DM oder 100 DM vor. Es können jedoch auch andere Monatsbeiträge gewählt werden.
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Was ist ein Gruppentarif?
Die DBV-Winterthur hat der dbb akademie die Vergünstigungen eines Sondertarifs mit Beitragsnachlass gegenüber einem Einzeltarif für jede Frau und jeden Mann eingeräumt.
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Wohin sind die Anträge zu schicken?
An die dbb akademie, Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn.
Telefon (0228) 8193-161, FAX (0228) 8193-166, E-Mail vers@dbbakademie.de
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Welche Unterlagen erhält die zu versichernde Person?
Sie erhält einen Versicherungsschein und die Vertragsunterlagen der DBV-Winterthur. Diese Unterlagen werden über die dbb akademie zugestellt.
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Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Die Beitragszahlung ist nur mit einer Abbuchungsermächtigung zum 1. eines Monats möglich. Andere Zahlungsarten wie z.B. Dauerauftrag oder Gehaltsabzug sind nicht möglich.
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Was ist, wenn das Konto des/der Beitragszahlers/in für den
Lastschrifteinzug nicht ausreichend gedeckt ist?

Nach erfolgloser Zahlungserinnerung tritt dann das Mahnverfahren der DBV-Winterthur in Kraft. Im schlimmsten Fall kann dies zum Erlöschen der Versicherung führen.
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Wie lange ist der Beitrag zu zahlen?
Der Beitrag ist grundsätzlich bis zum Rentenbeginn zu zahlen. Der Rentenbeginn ist in unserem Gruppen-Vertrag für Frauen und Männer einheitlich für das Alter 65 vereinbart.
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Wie lange wird die Rente gezahlt?
Die Zahlung erfolgt lebenslang. Falls die/der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit von 10 Jahren (also zwischen dem Alter 65 und 75) stirbt, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Bezugsberechtigten weitergezahlt.
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Was passiert, wenn der/die Versicherte vor Rentenbeginn stirbt?
In diesem Fall erfolgt eine Beitragsrückgewähr einschließlich der bis dahin angesammelten Überschussanteile.
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Wer erhält das Geld bei meinem Tod?
Die von Ihnen als bezugsberechtigt bezeichnete/n Person/en.
Wen Sie als - jederzeit widerruflich - bezugsberechtigt für die Todesfallleistung bezeichnen, ist völlig freigestellt. Es müssen keine Familienangehörigen als bezugsberechtigte Personen benannt werden.
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Kann statt der Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung gewählt werden?
Anstelle der versicherten Rente zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie eine einmalige Kapitalzahlung beantragen (Fristen siehe Versicherungsschein). Mit der Auszahlung der Kapitalzahlung erlischt die Versicherung.
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Kann ich den Rentenantrag auch vor dem 65. Lebensjahr stellen?
Ja. Das früheste Rentenbeginnalter beträgt 60 Jahre. Eine Entscheidung für eine Vorverlegung muss bis zu 3 Monate vor dem gewünschten neuen Rentenbeginnalter getroffen werden. Durch die Vorverlegung des Rentenbeginnalters ändern sich die Leistungen der Gruppen-Rentenversichung. Da entsprechende Beitragszahlungen fehlen und zusätzlich die lebenslange Rentenzahlung für einen längeren Zeitraum erfolgen muss, vermindern sich die Leistungen gegenüber einem Rentenbeginn im Alter 65. Derzeit ist es uns allerdings nicht möglich, Ihnen Zahlenbeispiele an die Hand zu geben.
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Kann die Gruppen-Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden?
Ja. Einzelheiten sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, die dem Versicherungsschein beiliegen.
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Gibt es auch eine Überschussbeteiligung für die Versicherten?
Die von der DBV-Winterthur laufend erwirtschafteten Überschüsse werden vollständig an die Versicherungsnehmer/innen weitergegeben.
Alle während der Beitragszahlungsdauer (= Aufschubzeit) anfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Rentenbeginn als Einmalbeitrag zur Erhöhung der garantierten Rente (neue Rente = Gesamtrente) verwendet. Im Überschusssystem mit zusätzlicher Monatsrente und jährlicher Steigerung (Variante 12+1) bildet ein Teil der Überschussanteile eine nicht garantierte zusätzliche Monatsrente, die jeweils im Dezember zusammen mit der Gesamtrente ausgezahlt wird - im ersten Rentenbezugsjahr anteilig für das Versicherungsjahr. Der verbleibende Teil der noch erwirtschafteten Überschussanteile ergibt eine weitere jährliche dynamische Rentensteigerung.
Ein Treuebonus in Form einer zusätzlichen, anteiligen Monatsrente (Rente "13plus") wird außerdem während der Rentenbezugszeit gewährt.
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Kann die Versicherung später erhöht werden bzw. ist eine regelmäßige Dynamisierung möglich?
Unter Beachtung des Höchsteintrittsalters von 53 Jahren kann jederzeit eine Erhöhung erfolgen. Es wird dabei grundsätzlich ein neuer Versicherungsschein ausgestellt. Bei diesem Sondertarif ist eine "Dynamik", d.h. eine alljährliche Beitragsanpassung, nicht vorgesehen. Die jetzt zu vereinbarende Beitragshöhe bleibt bis zum Rentenbeginn konstant, wenn Sie keine Änderung beantragen.
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Wird die Gruppen-Rentenversicherung bei der gesetzlichen Rente, Pension
oder betrieblichen Zusatzversorgung angerechnet?

Nein, die Gruppen-Rentenversicherung ist eine Privatrente, die unabhängig von der gesetzlichen Rente, Pension oder betrieblichen Zusatzversorgung gezahlt und nicht angerechnet wird.
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Können für die Rentenversicherung vermögenswirksame Leistungen
eingezahlt oder kann sie als "Direktversicherung" angerechnet werden?

Nein.
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Gibt es Zusatzversicherungen zur Gruppen-Rentenversicherung?
Zusatzbausteine wie z.B. Hinterbliebenenrente oder Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit können in diesem Tarif nicht eingeschlossen werden.
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Was passiert, wenn ich z.B. dienstunfähig werde?
Eine Frühpensionierung oder eine Erkrankung/Dienstunfähigkeit, die Sie zur Aufgabe Ihres Arbeitsplatzes zwingt, hat keinen Einfluss auf das Bestehen der Versicherung bzw. den Rentenbeginn im Alter 65.
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Sind die Beiträge zur Gruppen-Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Nach derzeitigem Recht können die Beiträge im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügen Fotokopien des Versicherungsscheines und Kontoauszüge.
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Wie sieht es mit Steuern ab dem Rentenbeginn aus?
Lediglich der Ertragsanteil der Rente ist zu versteuern. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person zum Rentenbeginn.
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Was passiert, wenn der Euro kommt?
Bei der Umstellung auf "Euro" wird der offizielle Umtauschkurs zugrunde gelegt. Dies gilt gleichermaßen für die Leistungen wie für den Beitrag. Eine "heimliche" Preiserhöhung wird es nicht geben.
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Wer übernimmt die technisch-organisatorische Abwicklung, wer ist mein Ansprechpartner?
Die dbb akademie, Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn, Telefon (0228) 8193-161, FAX (0228) 8193-166, übernimmt die Abwicklung (Zustellung des Versicherungsscheins mit sämtlichen Anlagen, Inkasso u.ä.) und ist Ihr Ansprechpartner.
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Ist die dbb akademie an den Überschüssen beteiligt bzw. erhält sie Provisionen?
Nein, alle Überschüsse kommen den Versicherten zugute. Auch erhält die dbb akademie keine Provisionen.
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