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Antworten dazu ...
Wer
kann einen Antrag stellen?
Alle
Personen über 15 Jahre.
Übersicht
Gibt
es einen vorgeschriebenen Antrag?
Ja, ein Antrag wird Ihnen auf Wunsch umgehend zugeschickt oder kann
hier ausgedruckt oder heruntergeladen
werden.
Übersicht
Wie
errechnet sich das Eintrittsalter?
Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem
Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Als Beispiel: Das Kalenderjahr ist derzeit 2001, das Geburtsjahr
z.B. 1954, damit beträgt also das Eintrittsalter 47 Jahre.
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Gibt
es Altersbegrenzungen für die Antragstellung?
Jede/r Antragsteller/in muss im Eintrittsalter zwischen 15 und höchstens
53 Jahren sein. Das Eintrittsalter wird nach der Formel "Beginnjahr
der Versicherung minus Geburtsjahr der Antragstellerin/des Antragstellers"
berechnet. Folglich kann jemand, der im Januar 53 Jahre alt geworden
ist, noch im Dezember desselben Jahres die Rentenversicherung abschließen.
Interessierte über 53 bis zum Eintrittsalter von 60 Jahren
erhalten auf Anfrage ein Angebot mit den gleichen Sonderkonditionen.
Aus steuerlichen Gründen muss allerdings von Anfang an die
Kapitalzahlung ausgeschlossen werden. Das niedrigste versicherungstechnische
Eintrittsalter beträgt 15 Jahre. Wenn das Alter des Kindes
darunter liegt, können wir zur Zeit den Abschluss einer Rentenversicherung
nicht bieten.
Übersicht
Können
die über 53jährigen durch Nachzahlung von Jahresbeiträgen
noch diese Versicherung abschließen?
Nein.
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Ist
bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein.
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Gibt
es einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag?
Nein, nur eine monatliche Mindestrente von 50 DM.
Übersicht
Kann
der/die Antragsteller/in beliebige Beiträge (über den
Mindestbeitrag hinaus) wählen?
Wir schlagen Monatsbeiträge von 50 DM, 75 DM oder 100 DM vor.
Es können jedoch auch andere Monatsbeiträge gewählt
werden.
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Was
ist ein Gruppentarif?
Die DBV-Winterthur hat der dbb akademie die Vergünstigungen
eines Sondertarifs mit Beitragsnachlass gegenüber einem Einzeltarif
für jede Frau und jeden Mann eingeräumt.
Übersicht
Wohin
sind die Anträge zu schicken?
An die dbb akademie, Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn.
Telefon (0228) 8193-161, FAX (0228) 8193-166, E-Mail vers@dbbakademie.de
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Welche
Unterlagen erhält die zu versichernde Person?
Sie erhält einen Versicherungsschein und die Vertragsunterlagen
der DBV-Winterthur. Diese Unterlagen werden über die dbb akademie
zugestellt.
Übersicht
Wie
erfolgt die Beitragszahlung?
Die Beitragszahlung ist nur mit einer Abbuchungsermächtigung
zum 1. eines Monats möglich. Andere Zahlungsarten wie z.B.
Dauerauftrag oder Gehaltsabzug sind nicht möglich.
Übersicht
Was
ist, wenn das Konto des/der Beitragszahlers/in für den
Lastschrifteinzug nicht ausreichend gedeckt ist?
Nach erfolgloser
Zahlungserinnerung tritt dann das Mahnverfahren der DBV-Winterthur
in Kraft. Im schlimmsten Fall kann dies zum Erlöschen der Versicherung
führen.
Übersicht
Wie
lange ist der Beitrag zu zahlen?
Der Beitrag ist grundsätzlich bis zum Rentenbeginn zu zahlen.
Der Rentenbeginn ist in unserem Gruppen-Vertrag für Frauen
und Männer einheitlich für das Alter 65 vereinbart.
Übersicht
Wie
lange wird die Rente gezahlt?
Die Zahlung erfolgt
lebenslang. Falls die/der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit
von 10 Jahren (also zwischen dem Alter 65 und 75) stirbt, wird die
Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Bezugsberechtigten weitergezahlt.
Übersicht
Was
passiert, wenn der/die Versicherte vor Rentenbeginn stirbt?
In diesem Fall
erfolgt eine Beitragsrückgewähr einschließlich der
bis dahin angesammelten Überschussanteile.
Übersicht
Wer
erhält das Geld bei meinem Tod?
Die von Ihnen
als bezugsberechtigt bezeichnete/n Person/en.
Wen Sie als - jederzeit widerruflich - bezugsberechtigt für
die Todesfallleistung bezeichnen, ist völlig freigestellt.
Es müssen keine Familienangehörigen als bezugsberechtigte
Personen benannt werden.
Übersicht
Kann
statt der Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung gewählt
werden?
Anstelle der
versicherten Rente zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie
eine einmalige Kapitalzahlung beantragen (Fristen siehe Versicherungsschein).
Mit der Auszahlung der Kapitalzahlung erlischt die Versicherung.
Übersicht
Kann
ich den Rentenantrag auch vor dem 65. Lebensjahr stellen?
Ja. Das früheste
Rentenbeginnalter beträgt 60 Jahre. Eine Entscheidung für
eine Vorverlegung muss bis zu 3 Monate vor dem gewünschten
neuen Rentenbeginnalter getroffen werden. Durch die Vorverlegung
des Rentenbeginnalters ändern sich die Leistungen der Gruppen-Rentenversichung.
Da entsprechende Beitragszahlungen fehlen und zusätzlich die
lebenslange Rentenzahlung für einen längeren Zeitraum
erfolgen muss, vermindern sich die Leistungen gegenüber einem
Rentenbeginn im Alter 65. Derzeit ist es uns allerdings nicht möglich,
Ihnen Zahlenbeispiele an die Hand zu geben.
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Kann
die Gruppen-Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei
gestellt werden?
Ja. Einzelheiten
sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, die dem
Versicherungsschein beiliegen.
Übersicht
Gibt
es auch eine Überschussbeteiligung für die Versicherten?
Die von der DBV-Winterthur
laufend erwirtschafteten Überschüsse werden vollständig
an die Versicherungsnehmer/innen weitergegeben.
Alle während der Beitragszahlungsdauer (= Aufschubzeit) anfallenden
Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Rentenbeginn
als Einmalbeitrag zur Erhöhung der garantierten Rente (neue
Rente = Gesamtrente) verwendet. Im Überschusssystem mit zusätzlicher
Monatsrente und jährlicher Steigerung (Variante 12+1) bildet
ein Teil der Überschussanteile eine nicht garantierte zusätzliche
Monatsrente, die jeweils im Dezember zusammen mit der Gesamtrente
ausgezahlt wird - im ersten Rentenbezugsjahr anteilig für das
Versicherungsjahr. Der verbleibende Teil der noch erwirtschafteten
Überschussanteile ergibt eine weitere jährliche dynamische
Rentensteigerung.
Ein Treuebonus in Form einer zusätzlichen, anteiligen Monatsrente
(Rente "13plus") wird außerdem während der
Rentenbezugszeit gewährt.
Übersicht
Kann
die Versicherung später erhöht werden bzw. ist eine regelmäßige
Dynamisierung möglich?
Unter Beachtung
des Höchsteintrittsalters von 53 Jahren kann jederzeit eine
Erhöhung erfolgen. Es wird dabei grundsätzlich ein neuer
Versicherungsschein ausgestellt. Bei diesem Sondertarif ist eine
"Dynamik", d.h. eine alljährliche Beitragsanpassung,
nicht vorgesehen. Die jetzt zu vereinbarende Beitragshöhe bleibt
bis zum Rentenbeginn konstant, wenn Sie keine Änderung beantragen.
Übersicht
Wird
die Gruppen-Rentenversicherung bei der gesetzlichen Rente, Pension
oder betrieblichen Zusatzversorgung angerechnet?
Nein, die Gruppen-Rentenversicherung
ist eine Privatrente, die unabhängig von der gesetzlichen Rente,
Pension oder betrieblichen Zusatzversorgung gezahlt und nicht angerechnet
wird.
Übersicht
Können
für die Rentenversicherung vermögenswirksame Leistungen
eingezahlt oder kann sie als "Direktversicherung" angerechnet
werden?
Nein.
Übersicht
Gibt
es Zusatzversicherungen zur Gruppen-Rentenversicherung?
Zusatzbausteine wie z.B. Hinterbliebenenrente oder Leistungen bei
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit können in diesem Tarif
nicht eingeschlossen werden.
Übersicht
Was
passiert, wenn ich z.B. dienstunfähig werde?
Eine Frühpensionierung
oder eine Erkrankung/Dienstunfähigkeit, die Sie zur Aufgabe
Ihres Arbeitsplatzes zwingt, hat keinen Einfluss auf das Bestehen
der Versicherung bzw. den Rentenbeginn im Alter 65.
Übersicht
Sind
die Beiträge zur Gruppen-Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Nach derzeitigem
Recht können die Beiträge im Rahmen der Höchstbeiträge
für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Als Nachweis
gegenüber dem Finanzamt genügen Fotokopien des Versicherungsscheines
und Kontoauszüge.
Übersicht
Wie
sieht es mit Steuern ab dem Rentenbeginn aus?
Lediglich der
Ertragsanteil der Rente ist zu versteuern. Der Prozentsatz richtet
sich nach dem Alter der versicherten Person zum Rentenbeginn.
Übersicht
Was
passiert, wenn der Euro kommt?
Bei der Umstellung
auf "Euro" wird der offizielle Umtauschkurs zugrunde gelegt.
Dies gilt gleichermaßen für die Leistungen wie für
den Beitrag. Eine "heimliche" Preiserhöhung wird
es nicht geben.
Übersicht
Wer
übernimmt die technisch-organisatorische Abwicklung, wer ist
mein Ansprechpartner?
Die dbb akademie,
Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn, Telefon (0228) 8193-161, FAX (0228)
8193-166, übernimmt die Abwicklung (Zustellung des Versicherungsscheins
mit sämtlichen Anlagen, Inkasso u.ä.) und ist Ihr Ansprechpartner.
Übersicht
Ist
die dbb akademie an den Überschüssen beteiligt bzw. erhält
sie Provisionen?
Nein, alle Überschüsse
kommen den Versicherten zugute. Auch erhält die dbb akademie
keine Provisionen.
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