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Eingruppierung der ehemaligen Arbeiter - Besondere Regelungen aus altem und neuem Tarifrecht rechtssicher anwendenDie Tariflandschaft ist überschaubarer geworden, seit nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird. Im wichtigen Bereich der Eingruppierung sieht das Überleitungsrecht jedoch nach wie vor einen Rückgriff auf das alte Eingruppierungsrecht vor.
Wir zeigen Ihnen noch einmal, wie die Beschäftigten im ehemaligen Arbeiterbereich eingruppiert werden und behandeln einige vergütungsrechtliche Besonderheiten.
Termine:
Die Teilnahmegebühr pro eintägiges Seminar beträgt 150,--€ (incl. Seminarverpflegung, ohne Übernachtung).
Ihre Anmeldung nimmt gerne entgegen: Elke Bamberg, Tel.: 0 22 44. 882 201, eMail:
Alle Seminare werden auch als Inhouseschulung angeboten. Hierzu wenden Sie sich bitte an: Käthe Kupke, Tel.: 030. 40 81 65 44, eMail: [ zurück ] |
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[update 01.06.2010]
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