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BesoldungsrechtDie Bezahlung von Beamtinnen und Beamten bei Bund, Ländern und Kommunen wird durch die jeweiligen Besoldungsgesetze geregelt. Die Bindung an das jeweilige Besoldungsrecht entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Besoldung eines Beamten orientiert sich ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt, nicht an der tatsächlich wahrgenommenen Tätigkeit. Voraussetzung für die Übertragung ist eine dem Amt entsprechende freie Planstelle.
Die dbb akademie bietet hierzu eine Veranstaltung an:
01. - 03. November 2010 in Berlin (Veranstalt. Nr.: 2010 Q 030 MH)
Ihre Ansprechpartnerin ist: Maria Herkenhöner, Tel.: 0228. 81 93 171, eMail:
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[update 03.08.2010]
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