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Einigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neue Bedingungen seit November 2009In der Lohnrunde 2008 haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, die Eingruppierungsverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst mit seinen knapp 50 Berufs- und Tätigkeitsfeldern vorzuziehen und im Vorfeld der allgemeinen Entgeltordnung zu regeln.
Der Tarifabschluss enthält daher nicht nur Vorschriften zum betrieblichen Gesundheitsschutz (im Teil I), sondern vor allem eine neue Entgelttabelle S mit diversen, zum Teil neuen Regelungen zur Eingruppierung und Stufenlaufzeit. (Teil II) Teil III behandelt die Überleitung der –vor und nach Oktober 2005 begründeten– Beschäftigungsverhältnisse in die neue Tabelle, die zum 1.11.2009 vorzunehmen ist.
Unsere eintägigen Infoveranstaltungen geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Neuregelungen und beschreiben, wie die Überleitung konkret vorzunehmen ist.
Die Teilnehmerkosten betragen 150,--€ (inkl. Mittagessen).
Ihre Ansprechpartnerin ist: Elke Bamberg, Tel.: 022 44. 882 201, eMail:
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[update 26.01.2010]
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